Häufig gestellte Fragen - in Arbeit -
Als Fotograf erhält man oft ähnliche Fragen von Kunden oder Interessenten. Hier sind einige häufig gestellte Fragen an einen Fotografen:
- Wie viel kostet eine Fotosession?
- Welche Art von Fotoshootings bieten Sie an?
- Wie lange dauert eine Fotosession in der Regel?
- Benötige ich eine spezielle Ausrüstung für das Fotoshooting?
- Welche Locations empfehlen Sie für das Fotoshooting?
- Wie viele Bilder werde ich erhalten und in welchem Format?
- Wie lange dauert es, bis ich meine fertigen Fotos erhalte?
- Bieten Sie Retusche oder Bildbearbeitung an?
- Kann ich eigene Ideen oder Vorstellungen für das Fotoshooting einbringen?
- Haben Sie Erfahrung mit bestimmten Arten von Fotografie, z.B. Porträts, Hochzeiten, Events, etc.?
Diese Fragen können je nach Art des Auftrages und den individuellen Bedürfnissen der Kunden variieren, aber sie bieten einen guten Ausgangspunkt für ein Gespräch über das geplante Fotoshooting.
Für mich ist das wichtigste beim fotografieren, das Einlassen in die Welt des anderen den ich ablichte.
Die Technik ist für mich zweitrangig.
Blende, Belichtungszeit und ISO sind die 3 Faktoren, die für die Belichtung der Fotos ausschlaggebend sind. Das Verständnis wie diese 3 Faktoren zusammenspielen ist wichtig, damit du man Fotos bewusst gestalten kannst.
Er muss über ein gutes Auge, eine gute Intuition und eine große Portion Einfühlungsvermögen besitzen. Interessante Perspektiven, Motive und Stimmungen einfangen können und genau wissen, wie man Menschen, allen voran das Brautpaar, sie selbst sein läßt und gleichzeitig bestmöglich in Szene setzt und das Bild gestaltet.
Konsistenz: Ein guter Hochzeitsfotograf muss in der Lage sein, bei jeder Hochzeit Hochzeitsfotos auf höchstem Niveau zu produzieren., eine gute Intuition
Urheberpersönlichkeitsrechte: Dazu gehört das Veröffentlichungsrecht (Recht, darüber zu entscheiden, ob und wo das Foto veröffentlicht wird), Recht auf Urhebernennung (Recht, zu entscheiden, ob und wie sie/er als Urheber:in genannt werden will) und das Recht, „Entstellungen“ des Werkes abzuwehren.